Sie haben eine Immobilie geerbt?
Hier finden Sie nützliche Tipps, die Ihnen jetzt weiterhelfen.
Sie haben eine Immobilie geerbt?
Hier finden Sie nützliche Tipps, die Ihnen jetzt weiterhelfen.
Sie haben eine Immobilie geerbt?
Hier finden Sie nützliche Tipps, die Ihnen jetzt weiterhelfen.
Neben unserer professionellen Beratung und Immobilienbewertung zeigen wir Ihnen, wie Sie auch in schwierigen Zeiten Immobilien erfolgreich verkaufen können.
Wir wollen Ihnen gerne in dieser schwierigen und belastenden Situation als Immobilien-Experten mit Rat, Tat und Feingefühl zur Seite stehen.
Nutzen Sie unsere Erfahrung, unser umfangreiches Know-How und unsere bewährten Prozesse, um Risiken zu vermeiden, Fristen einzuhalten und eine professionelle Wert-Einschätzung Ihrer Immobilien zu bekommen.
Und wir schaffen Ihnen Freiraum, damit Sie sich auf die jetzt eigentlich wichtigen Dinge konzeitrieren können.
Elke Schlichtig Dr. Rolf Gengenbach
Immobilienmaklerin Immobilienmakler
Dipl.-Designerin (FH) Dipl.-Ing
Rufen Sie uns an unter
089 307 61 804
oder senden Sie uns eine
kurze Nachricht.
Wir wollen Ihnen gerne in dieser schwierigen und belastenden Situation als Immobilien-Experten mit Rat, Tat und Feingefühl zur Seite stehen.
Nutzen Sie unsere Erfahrung, unser umfangreiches Know-How und unsere bewährten Prozesse, um Risiken zu vermeiden, Fristen einzuhalten und eine professionelle Wert-Einschätzung Ihrer Immobilie zu bekommen.
Und wir schaffen Ihnen den Freiraum, damit Sie sich auf die jetzt eigentlich wichtigen Dinge konzentrieren können.
Elke Schlichtig
Immobilienmaklerin (IHK)
Dipl.-Designerin
Dr. Rolf Gengenbach
Immobilienmakler (IHK)
Dipl.-Ing.
Rufen Sie uns gerne an unter
089 307 61 804
oder senden Sie uns eine
kurze Nachricht.
Eine Erbschaft ist eine Ausnahmesituation, in der Sie viele rechtliche, steuerliche und administrative Dinge erledigen und weitreichende Entscheidungen treffen müssen. Gerade wenn eine Immobilie, die in der Regel sehr emotional behaftet ist, zur Erbmasse gehört, ist es wichtig, dass Sie die Situation richtig bewerten und die erforderlichen Schritte tun.
Wir haben für Sie nützliche Informationen und Tipps, sowie eine Checkliste zusammengestellt, die eine erste Hilfestellung für Sie sein sollen. Zu Detailfragen kontaktieren Sie uns gerne persönlich. Wir bieten Ihnen ein kostenfreies und unverbindliches Kennenlerngespräch an und geben Ihnen direkt eine erste Experteneinschätzung zu Ihrer Situation.
Elke Schlichtig
Dr. Rolf Gengenbach
Im Zuge einer Erbschaft ist in der Regel der Verlust eines lieben Menschens zu verarbeiten. In der Trauerphase sollten Sie daher keine voreiligen Entscheidungen treffen, damit kein finanzieller Verlust oder Familienstreitigkeiten entstehen. Wichtig ist allerdings die Entscheidung, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Informieren Sie sich über alle Nutzungsrechte und Belastungen, die mit der Immobilie verbunden sind. Dies kann Ihnen helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Manchmal ist es besser, eine Erbschaft nicht anzutreten, wenn etwa eine Immobilie einen Sanierungsfall darstellt oder überschuldet ist und zu hohe Belastungen auf dem Grundstück ruhen.
Dabei können Sie die Erbschaft immer nur ganz oder gar nicht antreten. Darum ist es wichtig, dass Sie schnell einen Überblick über den eigenen Erbteil bekommen, um die richtige Entscheidung treffen zu können. Denn wer erbt, haftet mit seinem oder ihrem Privatvermögen auch für die Schulden des Verstorbenen.
Sie haben nur 6 Wochen Zeit nach Erlangung der Kenntnis über die Erbschaft, um diese auszuschlagen.
Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag, beginnt diese Frist erst mit deren Bekanntgabe durch das Nachlassgericht, also mit der Testamentseröffnung.
Die Anzeige einer Erbschaft beim zuständigen Finanzamt hat innerhalb von 3 Monaten zu erfolgen. Zuständig ist dabei das Finanzamt des Erblassers, nicht der/des Erben.
TIPP
Bitte beachten Sie, dass eine Erbschaft als angenommen gilt, falls Sie diese nicht innerhalb der Frist von 6 Wochen beim Nachlassgericht formal ablehnen.
TIPP
Beachten Sie, dass eine Erbschaft als angenommen gilt, falls Sie diese nicht innerhalb der Frist von 6 Wochen beim Nachlassgericht formal ablehnen.
Ohne Erbschein geht in den allermeisten Fällen gegenüber Behörden und Banken nichts. Ihn benötigen Sie beispielsweise, um sich als Eigentümer der geerbten Immobile ins Grundbuch eintragen zu lassen und Zugriff auf die Konten des Erblassers zu bekommen.
Den Erbschein können Sie beim zuständigen Amtsgericht des Verstorbenen gegen eine Gebühr, die sich nach dem Erbwert richtet, beantragen.
Nur im Falle eines notariell beurkundeten und rechtsgültigen Testaments. aus dem die Eigentumsansprüche klar hervorgehen, kann unter Umständen auf einen Erbschein verzichtet werden.
Ein Erbschein ist nicht zwingend erforderlich. Liegt dem Erben ein notarielles Testament mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vor, so wird in der Regel kein Erbschein mehr benötigt.
TIPP
Eine Erbschaft gilt ebenfalls als angenommen, sobald Sie beim Amtsgericht einen Erbschein formell beantragen.
TIPP
Eine Erbschaft gilt ebenfalls als angenommen, sobald Sie beim Amtsgericht einen Erbschein formell beantragen.
Hat der/die Verstorbene ein rechtlich gültiges Testament erstellt, wird das Nachlassgericht, sobald es vom Tod des Erblassers erfährt, das Testament eröffnen. Falls kein Testament existiert oder der Nachlass in einem Erbvertrag geregelt ist, setzt die gesetzliche Erbfolge ein.
Sind Sie nicht Alleinerbe, müssen Sie sich in der Regel mit einem oder mehreren Miterben den Nachlass teilen und es entsteht automatisch eine Erbenggemeinschaft. In der Erbengemeinschaft haben alle Erben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten. Die Entscheidungen müssen daher einstimmig getroffen werden, es sei denn es wurde im Testament eine abweichende Regelung getroffen oder es besteht eine Vereinbarung zwischen den Erben.
Hat der/die Verstorbene ein rechtlich gültiges Testament erstellt, wird das Nachlassgericht, sobald es vom Tod des Erblassers erfährt, das Testament eröffnen. Falls kein Testament existiert oder der Nachlass in einem Erbvertrag geregelt ist, setzt die gesetzliche Erbfolge ein.
Sind Sie nicht Alleinerbe, müssen Sie sich in der Regel mit einem oder mehreren Miterben den Nachlass teilen und es entsteht automatisch eine Erbenggemeinschaft. In der Erbengemeinschaft haben alle Erben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten. Die Entscheidungen müssen daher einstimmig getroffen werden, es sei denn es wurde im Testament eine abweichende Regelung getroffen oder es besteht eine Vereinbarung zwischen den Erben.
Sollte eine Einigung nicht möglich sein, schalten Sie – am besten vor dem Gang zum Gericht – einen Mediator ein, der eine neutrale Perspektive einbringt und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
Wir vermitteln gerne..
Sollte es jedoch zu Meinungs-verschiedenheiten innerhalb der Erbengemeinschaft kommen, kann dies zu Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen führen. Um so wichtiger ist eine offene und klare Kommunikation, um alle Ansichten zu hören, alle Meinungen mit ihrem Pro und Contra abzuwägen und in Ruhe eine gemeinsame Entscheidung treffen zu können.
Wenn sich die Parteien allerdings nicht außergerichtlich über die Maßnahmen, den Wert oder andere Modalitäten einigen können, kann es z.B. in der Folge zu Teilungsversteigerungen kommen. Jeder der Erben kann eine solche Versteigerung ohne Einwilligung oder Zustimmung der Miterben beim Amtsgericht beantragen. Hierbei wird die Immobilie in der Regel verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt. Solch ein Prozess kostet Sie allerdings nicht nur viele Nerven, sondern bringt auch große Verluste für alle Erben mit sich, sodass Sie ein solches Szenario möglichst vermeiden sollten.
Es ist daher ratsam, frühzeitig über eine mögliche Regelung für die Verwaltung der Erbimmobilie nachzudenken und gemeinsam eine Strategie zu entwickeln, um Konflikte zu vermeiden.
Sollte eine Einigung nicht möglich sein, schalten Sie – am besten vor dem Gang zum Gericht – einen Mediator ein, der eine neutrale Perspektive einbringt und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
Wir vermitteln gerne.
Sollte es jedoch zu Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Erbengemeinschaft kommen, kann dies zu Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen führen. Um so wichtiger ist eine offene und klare Kommunikation, um alle Ansichten zu hören, alle Meinungen mit ihrem Pro und Contra abzuwägen und in Ruhe eine gemeinsame Entscheidung treffen zu können.
Wenn sich die Parteien allerdings nicht außergerichtlich über die Maßnahmen, den Wert oder andere Modalitäten einigen können, kann es z.B. in der Folge zu Teilungsversteigerungen kommen. Jeder der Erben kann eine solche Versteigerung ohne Einwilligung oder Zustimmung der Miterben beim Amtsgericht beantragen. Hierbei wird die Immobilie in der Regel verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt. Solch ein Prozess kostet Sie allerdings nicht nur viele Nerven, sondern bringt auch große Verluste für alle Erben mit sich, sodass Sie ein solches Szenario möglichst vermeiden sollten.
Es ist daher ratsam, frühzeitig über eine mögliche Regelung für die Verwaltung der Erbimmobilie nachzudenken und gemeinsam eine Strategie zu entwickeln, um Konflikte zu vermeiden.
Sollte eine Einigung nicht möglich sein, schalten Sie – am besten vor dem Gang zum Gericht – einen Mediator ein, der eine neutrale Perspektive einbringt und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
TIPP
Versuchen Sie sich in einer Erben-gemeinschaft, am besten mit einem unabhängigen Experten am Tisch, zu einigen. Eine Teilungsversteigerung ist meist sehr langwierig und teuer.
TIPP
Versuchen Sie sich in einer Erbengemeinschaft, am besten mit einem unabhängigen Experten am Tisch, zu einigen. Eine Teilungsversteigerung ist meist sehr langwierig und teuer.
Je nach Ihrer individuellen Situation macht es Sinn, eine Immobilie zu behalten oder zu verkaufen.
Überlegen Sie sich dabei in jedem Fall mögliche Vorteile und Nachteile, wie z.B. im Falle einer Vermietung regelmäßige Einkommensströme gegenüber potentiellen Problemen mit Mietern und Instandhaltungskosten.
Je nach Ihrer individuellen Situation macht es Sinn, eine Immobilie zu behalten oder zu verkaufen.
Überlegen Sie sich dabei in jedem Fall mögliche Vorteile und Nachteile, wie z.B. im Falle einer Vermietung regelmäßige Einkommensströme gegenüber potentiellen Problemen mit Mietern und Instandhaltungskosten.
Tragen Sie sich mit dem Gedanken, die Immobilie erst einmal zu vermieten und erst in ein paar Jahren zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass eine vermietete Immobilie an Attraktivität verliert und der Wert deutlich geringer ist. Eine Kündigung ist in manchen Fällen nicht einfach durchzusetzen.
In keinem Fall sollten Sie die Entscheidung treffen, die Immobilie erst einmal zu vermieten und dann später über einen Verkauf zu beraten. Sobald Mieter die Immobilie bewohnen, ist die Immobilie nicht mehr zum besten Preis verkaufbar und sehr viel weniger attraktiv auf dem Immobilienmarkt. Lediglich der Eigenbedarfsanspruch ermöglicht es den Eigentümern, Mietern zu kündigen.
Sollten Sie oder ein Miterbe die Immobilie alleine behalten und die anderen Erben auszahlen wollen, ist eine unabhängige, professionelle Bewertung der Immobilie Voraussetzung. So können alle Beteiligten von einer objektiven Werteinschätzung ausgehen und fühlen sich nicht hintergangen. In diesem Fall sollten Sie beachten, dass der neue Besitzer eventuell anfallende Sanierungs- und Reparaturkosten alleine zu tragen hat.
Sollten Sie unsicher sein, wann der Erblasser die Immobilie gekauft hat, ist es wichtig bei einem Verkauf darauf zu achten, ob die zehnjährige Spekulationsfrist bereits verstrichen ist. Ansonsten fällt auf den Verkaufsgewinn eine Spekulationssteuer an.
Gerade wenn Sanierungskosten und hohe Steuerzahlungen anfallen, ist es oft die beste Lösung, die Immobilie zu verkaufen und den Verkaufserlös unter den Erben aufzuteilen. Holen Sie sich hierbei Rat von Experten im Hinblick auf Wertermittlung, Sanierungsbedarf und Verkaufsstrategie.
Wir beraten Sie gerne und erklären, was die einzelnen Lösungsansätze in Ihrem Fall bedeuten.
TIPP
Beachten Sie, dass vermietete Immobilien, die verkauft werden sollen, am Markt weniger atttaktiv sind und einen deutlich geringeren Wert erzielen.
TIPP
Beachten Sie, dass vermietete Immobilien, die verkauft werden sollen, am Markt weniger attraktiv sind und einen deutlich geringeren Wert erzielen.
Eine Immobilie gehört zu den materiell wertvollsten Vermögenswerten, die Sie besitzen. Falsche Entscheidungen oder Bewertungen können Sie hierbei hohe Summen kosten. Je nach Situation sind bei der Wertermittlung einer Immobilie sehr unterschiedliche Bewertungsergebnisse sinnvoll – zur steuerlichen Bemessungsgrundlage ein möglichst niedriger, bei einem Verkauf oder Auszahlung eines Vermögensanteils ein möglichst hoher. Tatsächlich können bei unterschiedlichen Bewertungen auch sehr unterschiedliche Ergebnisse heraus kommen.
Auf keinen Fall sollten Sie sich auf „automatische“ Immobilien-Bewertungstools aus dem Internet verlassen, da diese nur ein sehr grobes, erstes Bewertungsergebnis liefern und somit auch hohe Risiken bergen können. Hier wird weder nach dem "Verkaufsgrund" gefragt noch kann ein solches Tool den wahren Zustand der Immobilie ermitteln oder das Umfeld objektiv bewerten. Ein zertifizierter Immobilienmakler oder Immobilien-Gutachter kann hier viel Unsicherheit nehmen und eine objektive Vewertungsgrundlage ermitteln.
Wir können dabei auf definierte und bewährte Prozesse und unseren selbst entwickelten Immo-Check zurückgreifen. Wir übernehmen die Bewertung gerne für Sie!
TIPP
Eine Immobilienbewertungkann Grundlage für unterschiedlichste Zielsetzungen sein. Es sollte daher die jeweils richtige und sinnvolle Bewertungsmethode angewendet werden.
TIPP
Eine Immobilienbewertung kann Grundlage für unterschiedlichste Zielsetzungen sein. Es sollte daher die jeweils richtige und sinnvolle Bewertungsmethode angewendet werden.
Prüfen Sie den Zustand der Immobilie auf eventuelle Schäden oder Mängel sowohl im Innen- als auch im Außenbereich bevor Sie sie verkaufen oder vermieten. Wann fanden zuletzt Renovierungen oder Sanierungen statt? Falls dies notwendig sein sollte, lassen sie sich beraten, welche Maßnahmen sinnvoll sind, um den Wert für eine Vermietung zu steigern oder um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Was Sie hier investieren, zahlt sich um ein Vielfaches für Sie aus..
Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente der Immobilie zusammenzutragen wie z.B. den Grundbuchauszug, die Eigentumsurkunde, den Energieausweis und gegebenenfalls bestehende Mietverträge.
Um Ihre Immobilie best möglich auf eine Vermietung oder einen Verkauf vorzubereiten, sprechen Sie am besten mit dem Makler Ihres Vertrauens. So können Sie sicher sein, dass nichts Relevantes vergessen wird und alles reibungslos und in Ihrem Sinne abläuft.
TIPP
Eine Investition in Reparaturkosten erhöht den Wert Ihrer Immobilie und zahlt sich sowohl bei einer Vermietung, vor allem aber bei einem Verkauf aus.
TIPP
Eine Investition in Reparaturkosten erhöht den Wert Ihrer Immobilie und zahlt sich sowohl bei einer Vermietung, vor allem aber bei einem Verkauf aus.
Die Rahmenbedingungen sind während der letzten eineinhalb Jahre deutlich anspruchsvoller geworden und die Immobilienpreise sind auch in und um München gesunken. Trotzdem kann man mit den geeigneten Methoden auch jetzt noch sehr gute Preise realisieren.
Wichtig ist jedoch, dass die Zielsetzungen realistisch sind und trotz der Grenzen des aktuellen Marktes eine Strategie entwickelt wird, die erfolgreich ist. Die Mondpreise der vergangenen Jahre sind aktuell nicht mehr zu erzielen, doch professionelle Vermarktungsmethoden können diesem Trend etwas entgegenwirken.
Eine Immoblie ist immer so viel wert, wie eine Person bereit ist dafür zu zahlen. Daher ist es wichtig, nicht irgendeinen Kaufinteressenten zu suchen, sondern gezielt denjenigen anzusprechen, der die spezifischen Stärken der Immobilie sucht und mit den eventuell gegebenen Nachteilen gut leben kann. Wir als Makler verstehen uns dabei als Brückenbauer zwischen Angebot und Nachfrage.
Dabei können verschiedene Vermarktungsformen genutzt werden, um die zur Immobilie passende Zielgruppe anzusprechen – von den klassischen Immobilienportalen über moderne Formen der Digitalwerbung wie Google und Facebook bis hin zu Zeitungsannoncen oder einem gut plazierten Werbe-Schild z.B. im Vorgarten.
Privatkäufer entscheiden beim Immobilienverkauf in den allermeisten Fällen aus emotionalen Gesichtspunkten heraus – unabhängig ob Mann oder Frau. Ein positives Gesamtbild und eine harmonische Stimmung tragen dazu maßgeblich bei. Hierbei spielt die Vorbereitung der Immobilie, wie auch oben (Zustand der Immobilie) schon erwähnt, eine große Rolle. Neben Renovierungsarbeiten spielt auch das Home Staging eine beachtenswerte Rolle. Untersuchungen haben ergeben, dass so ein reales Einrichtungsszenario das Wohngefühl positiv erhöht und somit auch der Erlös um bis zu 10% gesteigert werden kann.
Mit viel Liebe zum Detail sowohl in der Vorbereitung als auch in der Vermarktung lässt sich das Gesamtbild und die Einstellung der Interessenten beeinflussen. Ein prfessionell aufbereitetes Exposé und eine angenehme Stimmung bie den Besichtigungsterminen machen den entscheidenden Unterschied.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Aufbereitung aller Fakten und der Vorbereitung Ihrer Immobilie für den Verkauf.
Die Rahmenbedingungen sind während der letzten eineinhalb Jahre deutlich anspruchsvoller geworden und die Immobilienpreise sind auch in und um München gesunken. Trotzdem kann man mit den geeigneten Methoden auch jetzt noch sehr gute Preise realisieren.
Wichtig ist jedoch, dass die Zielsetzungen realistisch sind und trotz der Grenzen des aktuellen Marktes eine Strategie entwickelt wird, die erfolgreich ist. Die Mondpreise der vergangenen Jahre sind aktuell nicht mehr zu erzielen, doch professionelle Vermarktungsmethoden können diesem Trend etwas entgegenwirken.
Eine Immoblie ist immer so viel wert, wie eine Person bereit ist dafür zu zahlen. Daher ist es wichtig, nicht irgendeinen Kaufinteressenten zu suchen, sondern gezielt denjenigen anzusprechen, der die spezifischen Stärken der Immobilie sucht und mit den eventuell gegebenen Nachteilen gut leben kann. Wir als Makler verstehen uns dabei als Brückenbauer zwischen Angebot und Nachfrage.
Dabei können verschiedene Vermarktungsformen genutzt werden, um die zur Immobilie passende Zielgruppe anzusprechen – von den klassischen Immobilienportalen über moderne Formen der Digitalwerbung wie Google und Facebook bis hin zu Zeitungsannoncen oder einem gut plazierten Werbe-Schild z.B. im Vorgarten.
Privatkäufer entscheiden beim Immobilienverkauf in den allermeisten Fällen aus emotionalen Gesichtspunkten heraus – unabhängig ob Mann oder Frau. Ein positives Gesamtbild und eine harmonische Stimmung tragen dazu maßgeblich bei. Hierbei spielt die Vorbereitung der Immobilie, wie auch oben (Zustand der Immobilie) schon erwähnt, eine große Rolle. Neben Renovierungsarbeiten spielt auch das Home Staging eine beachtenswerte Rolle. Untersuchungen haben ergeben, dass so ein reales Einrichtungsszenario das Wohngefühl positiv erhöht und somit auch der Erlös um bis zu 10% gesteigert werden kann.
Mit viel Liebe zum Detail sowohl in der Vorbereitung als auch in der Vermarktung lässt sich das Gesamtbild und die Einstellung der Interessenten beeinflussen. Ein prfessionell aufbereitetes Exposé und eine angenehme Stimmung bie den Besichtigungsterminen machen den entscheidenden Unterschied.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Aufbereitung aller Fakten und der Vorbereitung Ihrer Immobilie für den Verkauf.
TIPP
Eine realistische Zielsetzung, die richtige Strategie und Methode zur Vermarktung und die Leibe zum Detail sind die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf.
TIPP
Eine realistische Zielsetzung, die richtige Strategie und Methode zur Vermarktung und die Liebe zum Detail sind die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Verkauf.
In Deutschland wird jedes Erbe versteuert. Die Freibeträge variieren dabei erheblich und reichen von EUR 20.000,- bei Nicht-Verwandten bis EUR 500.000,- bei Ehepartnern. Je nach Erbschaftssteuer-Klasse wird dann ein Steuersatz i.H.v. 7% bis maximal 50% auf den Erbteil erhoben.
Dabei hängt die Höhe der Erbschaftssteuer nicht nur vom Vermächtnis allein ab, sondern z.B. auch davon wie die Immobilie bisher genutzt wurde und in Zukunft genutzt werden soll, Sind Sie Ehepartner oder direkter Nachkomme des Verstorbenen, ist es möglich, die Erbimmobilie steuerfrei zu erben. Dazu müssen Sie die Immobilie selbst beziehen und mindestens zehn Jahre selbst in der Immobilie leben. Diese Steuerfreiheit für die Erbimmobilie gilt allerdings nur, wenn der Verstorbene zuvor selbst die Immobilie bewohnte und die Wohnfläche nicht mehr als 200 qm beträgt. Ziehen Sie allerdings vorzeitig aus, wird die Steuer nachträglich fällig.
TIPP
Sollten Sie die Immobilie in direkter Erbfolge geerbt haben, fällt keine Erbschaftssteuer an, wenn Sie diese selbst beziehen und mindestens 10 Jahre bewohnen.
TIPP
Sollten Sie die Immobilie in direkter Erbfolge geerbt haben, fällt keine Erbschaftssteuer an, wenn Sie diese selbst beziehen und mindestens 10 Jahre bewohnen.
TIPP
Warten Sie nicht auf die Ergebnisse des Finanzamtes – lassen Sie den Immobilienwert von einem Fachmann vorab bestimmen und prüfen Sie, wie sie die abgeschätzte Erbschaftssteuer nach Steuerbescheid aufbringen können. Die Fristen sind sehr kurz und betragen zumeist nur 4 Wochen!
Nach der Bekanntmachung einer Erbschaft beim Nachlassgericht dauert es meist einige Monate bis die Situation behördlich analysiert und bewertet wurde. Dabei arbeiten die Amtsgerichte und zuständigen Finanzämter zusammen und nach meist 6-9 Monaten wird dem Erben zunächst der Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwertes und in Folge – falls kein Einspruch innerhalb eines Monats eingelegt wurde – der Erbschaftssteuerbescheid zugestellt.
Je nach Erbschafts-Steuerklasse werden dann oftmals fünf- bis sechsstellige Beträge fällig, die meist innerhalb von 4 Wochen zu begleichen sind. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, wie hoch Ihr Erbschaftssteuer-Anteil sein wird, um keine unliebsame Überraschung zu erleben.
TIPP
Warten Sie nicht die Ergebnisse des Finanzamtes ab, sondern lassen Sie den Immobilienwert von einem Fachmann bestimmen. So können Sie innerhalb der 4-Wochen-Frist schnell reagieren.
Eine Spekulationssteuer müssen Sie prinzipiell zahlen, wenn Sie die geerbte Immobilie vor der Spekulationsfrist verkaufen wollen. Diese richten sich danach, ob die Immobilie vermietet war oder vom Erblasser selbst bewohnt wurde,
Bei einer vermieteten Immobilie gilt die 10-Jahres-Frist. Hat der Erblasser die Immobilie während dieses Zeitraums erworben und vermietet, fällt eine Spekulationssteuer an. hat der Erblasser die Immobilie in den letzten zwei Jahren vor dem Erbfall selbst genutzt, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen.
Wurde einem leiblichen oder adoptierten Kind die Immobilie mietfrei überlassen und hat es dort mindestens zwei Jahre gewohnt, ist ebenfalls keine Spekulationssteuer fällig.
TIPP
Die Spekulationsfrist wird mitvererbt und bleibt weiterhin bestehen. Bitte prüfen Sie, wann der Erblasser die Immobilie erworben hat und welche steuerlichen Rahmenbedingungen gelten!
TIPP
Die Spekulationsfrist wird mitvererbt und bleibt weiterhin bestehen. Bitte prüfen Sie, wann der Erblasser die Immobilie erworben hat und welche steuerlichen Rahmenbedingungen gelten.
Um einen Wert der Immobilie festzusetzen, wendet das Finanzamt meist nur allgemeine Verfahren mit Durchschnittswerten an. Daraus wird dann die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer abgeleitet.
Gerade beim Bodenwert und älteren Immobilien setzt das Finanzamt wegen der Durchschnittswerte oft einen zu hohen Wert an. Nachdem bei der Erbschaftssteuer aber schnell 6-stellige Beträge erreicht werden, lohnt es sich, den Bescheid zu prüfen und im Zweifelsfall Einspruch einzulegen.
TIPP
Trauen Sie sich, im Zweifelsfall Einspruch gegen den Erbschaftssteuerbescheid einzulegen! Teils werden zu hohe Werte beim Bodenwert angesetzt.
TIPP
Trauen Sie sich, im Zweifelsfall Einspruch gegen den Erbschaftssteuerbescheid einzulegen! Teils werden zu hohe Werte beim Bodenwert angesetzt.
Werden Sie durch das Nachlassgericht und Erbschein als neuer Eigentümer legitimiert, steht einer Eintragung in die erste Abteilung des Grundbuch nichts mehr im Wege. Hierfür stellen Sie mit dem Erbschein einen Antrag auf Berichtigung des Grundbucheintrags beim zuständigen Grundbuchamt/ Amtsgericht.
Bis zu zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers ist dieser Antrag kostenfrei.
Sollten Sie die Immobilie verkaufen wollen, wird dieser Schritt nicht benötigt. In diesem Fall wird direkt der Käufer als neuer Besitzer ins Grundbuch eingetragen.
TIPP
Die Grundbuchberichtigung ist bis 2 Jahre nach dem Tod des Erblassers für die Erben kostenfrei.
TIPP
Die Grundbuchberichtigung ist bis 2 Jahre nach dem Tod des Erblassers für Sie als Erben kostenfrei. Beim Verkauf der Immobilie ist eine Eintragung nicht notwendig.
Wir hoffen, dass wir Ihnen eine erste Übersicht zu den wichtigen Details rund um die Erbimmobilie geben konnten. Wichtig ist zu Beginn grundsätzlich, dass Sie die Fristen nicht übersehen und sich dann die nötige Zeit nehmen, in Ruhe alle Fragen zu klären, um die für Sie und die Miterben richtigen Entscheidungen treffen zu können. Denn übereilte Entscheidungen führen oft zu Streitigkeiten und merkbar finanziellen Einbußen. Wir stehen Ihnen hier als Experten für Immobilien gerne zur Seite. Persönlich beraten wir Sie ausführlich zu allen Themen rund um den erfolgreichen und gewinnbringenden Verkauf Ihrer Erbimmobilie.
Kontaktieren Sie uns gerne über unser Formular bezüglich Ihrer Fragen rund um Erbschafts-Immobilien.
Oder rufen Sie uns direkt an unter
oder +49 89 829 69 858
bzw. schreiben uns gerne eine
E-Mail.
Vielen Dank - Ihre Nachricht wurde gesendet.
Ihre Nachricht konnte nicht gesendet werden. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail.
FAIR-HOMES IMMOBILIEN
Dr. Gengenbach
& Schlichtig GbR
Büro Süd (Hauptsitz):
Waldstr. 20a, 82049 Pullach im Isartal
Tel.:
089 30761804
(Festnetz → Mobil)
Büro West:
Offenbachstr. 27c, 81245 München-Pasing
Tel.: 089 82969858 (Festnetz → Mobil)
Die Gesellschafter sind zertifizierte Immobilienmakler (IHK)
Mitglied der IHK München und Oberbayern
Partner von Immo Scout 24
Immobilienmakler München
Immobilienmakler Pullach
Immobilienmakler Pasing
Immobilienmakler Solln
Immobilienmakler Forstenried
Immobilienmakler Fürstenried
Immobilienmakler Hadern
sowie für das restliche Stadtgebiet
und das süd-westliche Umland.
Hausverkauf, Wohnungsverkauf, Grundstücksverkauf, Vermietungen
© 2021 FAIR-HOMES IMMOBILIEN Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR, alle Rechte vorbehalten. Stand vom 07.10.2021
Zertifizierte Immobilienmakler (IHK)
Mitglied der IHK München und Oberbayern
FAIR-HOMES IMMOBILIEN ist der Markenname der Dr.Gengenbach&Schlichtig GbR
© 2024 Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR, alle Rechte vorbehalten.
Immobilienmakler München , Immobilienmakler Pullach. Immobilienmakler Pasing, Immobilienmakler Solln, Immobilienmakler Forstenried, Immobilienmakler Fürstenried, Immobilienmakler Hadern sowie für das restliche Stadtgebiet und das süd-westliche Umland.
Hausverkauf, Wohnungsverkauf, Grundstücksverkauf, Vermietungen
Zertifizierte Immobilienmakler (IHK)
Mitglied der IHK München und Oberbayern
Partner von Immo Scout 24
FAIR-HOMES IMMOBILIEN
ist die Marke der Dr.Gengenbach&Schlichtig GbR
Immobilienmakler München
Immobilienmakler Pullach
Immobilienmakler Pasing
Immobilienmakler Solln
Immobilienmakler Forstenried
Immobilienmakler Fürstenried
Immobilienmakler Hadern
sowie für das restliche Stadtgebiet
und das süd-westliche Umland.
Hausverkauf, Wohnungsverkauf, Grundstücksverkauf, Vermietungen