Wohnflächenberechnung
Immobilienbewertungen basieren zumeist auf einer Haupt-Kenngröße: die Wohnfläche.
Jeder Quadratmeter kostet in München regelmäßig bereits über EUR 10.000,- d.h. beim Verkauf einer Immobilie kommt es maßgeblich darauf an, welche Wohnfläche im Exposé ausgewiesen wird.
In Deutschland ist nicht eindeutig geregelt, nach welcher Methode die Flächenermittlung zu erfolgen hat - es ist sowohl die DIN277 als auch die Wohnflächenverordnung WoFlV zulässig.
Meist weisen Bauträger die Wohnfläche nach der WoFlV aus, ergänzen diese aber mit Teilergebnissen aus der DIN277, z.B. wenn der Hobbykeller zu 50% mit zur Wohnfläche gerechnet wird, obwohl der Keller nicht vollständig alle baulich erforderlichen Eigenschaften eines "Aufenthaltsraum" nach Bauordnung BO erfüllt.
Bei der DIN 277 ergeben sich meist erheblich größere Wohnflächen, was den Verkaufserlös entsprechend steigert.
Abhängig von der angewendeten Flächenberechnungs- Methode ergeben sich teilweise große Unterschiede im Ergebnis.
Auch ergeben sich immer wieder Fragestellungen im Hinblick auf Außenflächen wie Loggien, Balkone, Terrassen, etc. - der Laie hat hier kaum eine Chance, ohne fachlichen Beistand eine richtige Bewertungsgrundlage sicher zu stellen.
Hinweis: die Wohnfläche ist wiederum nicht identisch mit den baulichen Flächenvorgaben (Geschoßflächenzahl GFZ) oder der energetisch relevanten Gebäudenutzfläche.
Es ist immer sicher zu stellen, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um nicht in entsprechende juristische Problemstellungen zu kommen.
Transparenz zur verwendeten Methode verhindert nachträgliche juristische Probleme.
Wir empfehlen konkret, die angewendete Berechnungsmethode dem Immobilienkäufer vorab zu erklären und diese Information auch in den notariellen Kaufvertrag mit aufnehmen zu lassen - so vermeidet man rechtliche Streitfragen nach Kaufabschluss.
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