Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

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Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR

FAIR-HOMES IMMOBILIEN

Waldstraße 20a

82049 Pullach i.Isartal

www.fair-homes.immo

info@fair-homes.immo


Unternehmensform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Die Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c GewO wurde erteilt.

Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK für München und Oberbayern, 80323 München.

Umsatzsteuer ID: DE343538624 - erteilt durch das Bundeszentralamt für Steuern.


Online-Streitbeilegung gem. ODR-VO Art.14 Abs.1 sowie VSBG §36

Über die Europäische Kommission wird eine Plattform für eine außergerichtliche Online-Streitbeilegung bereitgestellt 
(Internet-Adresse: http://ec.europa/odr). 
FAIR-HOMES Dr. Rolf Gengenbach erklärt hiermit, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit sind.

Geschützte Inhalte, Urheberrrecht, Bildnachweise

Alle Inhalte, sei es Online oder in unseren Exposés oder sonstigen Unterlagen sind entweder durch Fair-Homes selbst hergestellt, oder bei entsprechenden Agenturen entsprechend der gültigen Lizenzvereinbarungen erworben.
Quellenangabe Bilder 
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1&1 IONOS, Dorothe Willeke-Jungfermann, Dr.Gengenbach&Schlichtig GbR. Karte Kontakt durch Google Maps.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Vorbemerkung

Die o.g. Firma Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR (nachstehend „Vermittler“ bzw. „Auftragnehmer“ genannt) ist als Unternehmer in der Eigenschaft eines Immobilienmaklers im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) sowie §§652ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma verfügt über alle rechtlichen Zulassungen zur Ausübung dieser Dienstleistung. Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrages.


2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten sowohl zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber (=Verkäufer/ Vermieter einer Immobilie bzw. Grundstückes), als auch zwischen dem Vermittler und dem Käufer/ Mieter der gegenständlichen Immobilie. Dies gibt bereits das gesetzlich geregelte Bestellerprinzip vor. Mit Unterzeichnung des Alleinauftrages durch den Auftraggeber/ Verkäufer bzw. mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Verkäufer, Vermieter (Auftraggeber) bzw. dem Käufer und der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind und die hiermit von allen beteiligten Parteien anerkannt werden. Werden einzelvertragliche Vereinbarungen getroffen, so sind diese gegenüber den AGB als vorrangig zu bewerten.


3. Vertraulichkeit/ Weitergabeverbot

Die von der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.


4. Datenerhebung zur Erfüllung Geldwäschegesetz

Zur Erfüllung der Anforderungen des Geldwäschegesetztes (GWG) werden vom Vermittler die Personen-Daten der Vertragspartner aufgenommen und 5 Jahre lang gespeichert. Details zur Datenerfassung und -speicherung siehe Datenschutzbestimmungen des Vermittlers.


5. Angebote

Die Angebote der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Auftraggebers zugrunde. Die Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR ist bemüht, über Auftraggeber und Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR jedoch keine Haftung übernommen. Es obliegt daher dem Interessenten, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.


6. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Auftraggebers geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR im Falle des Ankaufs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.


7. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Auftraggeber zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Auftraggeber erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Die Käuferprovision vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. die Mieterprovision wird individuell mit dem Auftraggeber inkl. 19% ges. MwSt. vereinbart.


8. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss eines gültigen Hauptvertrags (Kauf-/ Mietvertrags) fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR, so ist der Auftraggeber verpflichtet, der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung durch die Dr.Gengenbach&Schlichtig GbR kann nach mündlicher oder schriftlicher, einzelfallweiser Abstimmung zwischen dem Verkäufer und dem Vermittler auf nach der Kaufpreiszahlung durch den Käufer an den Verkäufer bzw. auf nach der Immobilienübergabe festgelegt werden.


9. Aufwandsentschädigung bei Kündigung

Nur für Verkäufer:innen und Vermieter:innen: Der Auftraggeber hat das Recht zur Kündigung, wenn die Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR die Fristen zum Start der Vermarktung trotz Verfügbarkeit aller notwendiger Dokumente nicht einhält. Desweiteren steht dem Auftraggeber weiteres Kündigungsrecht innerhalb der Vertragslaufzeit zu, allerdings unter Leistung einer Aufwandsentschädigung an die Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR i.H.v. EUR 97,50,-/ aufgewendeter Stunde nach Vertragsbeginn zzgl. Erstattung eventueller, durch die Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR nachzuweisender bereits geleisteter oder nicht mehr zu vermeidender Auslagen. Die Erstattung darf 25% des erwarteten Provisionsanspruches nicht übersteigen.

Die Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR hat das Recht zur Kündigung, wenn seitens Auftraggeber notwendige Vor- oder Unterstützungsleistungen nicht erbracht werden (z.B. Dokumente bereitstellen, Vollmacht unterzeichnen, etc.). Auch dann steht der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR eine eben gleiche Aufwandsentschädigung zu. Eine Kündigung hat auf beiden Seiten schriftlich zu erfolgen.


10. Doppeltätigkeit des Vermittlers und Provision

Die Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR ist berechtigt, sowohl für den Auftraggeber als auch für den Interessenten tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.


11. Vollmacht

Zur Ausübung einer professionellen und rechtskonformen Vermittlungsarbeit benötigt der Vermittler Vollmacht durch den Auftraggeber gegenüber den betroffenen Behörden und bei WEGs der Hausverwaltung. Zudem sollte bei freistehendem Verkaufsobjekt dem Vermittler freier Zugang zum Objekt sowie optimalerweise die Schlüssel zur Verfügung gestellt werden. Die Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch wird dem Vermittler durch den Auftraggeber bis 12 Monate nach Kaufvertragsabschluss gewährt.


12. Haftungsbegrenzung des Vermittlers

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR, der beiden Gesellschafter ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.


13. Informationspflicht nach VSBG

Die Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.


14. Vermietung

Bei Vermietungen gelten für bestimmte Immobilien Mietpreishöchstgrenzen entsprechend der Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen. Berechnungsgrundlage stellt dabei in München der qualifizierte Mietspiegel dar. Wird ein Ziel-Mietzins oberhalb der zulässigen Spanne (max. 10% über der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete) vereinbart, kann von Dr.Gengenbach&Schlichtig GbR keine rechtliche Haftung hierfür übernommen werden.


15. CHARiTY-BONUS

Der Vermittler vereinbart zu Beginn des Vermittlungsprozesses den CHARiTY-BONUS mit dem Auftraggeber.

Die Höhe des CHARiTY-BONUS beträgt 10% des Netto-Gewinns, maximal je Vermittlungsprojekt EUR 5.000,-. Der Netto-Gewinn bemisst sich zu 85% der Netto-Provision.

Der Auftraggeber des Immobilienverkaufs wählt dabei für die eine Hälfte des CHARiTY-BONUS aus, welche gemeinnützige Spendenorganisation den CHARiTY-BONUS erhalten soll. Der Vermittler legt den/ die Begünstigten für die zweite Hälfte fest Wird das Wahlrecht des Auftraggebers nicht ausgeübt, wird die Widmung des CHARiTY-BONUS vollständig durch den Vermittler festgelegt. Es kann dabei auch eine Aufteilung auf bis zu vier Organisationen erfolgen.

Die Zahlung des CHARiTY-BONUS setzt die vereinbarungsgemäße Bezahlung der vollständigen Provisionssumme durch den Auftraggeber und den Immobilienkäufer an Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR voraus. Der Provisionsanspruch entsteht dabei nach Unterzeichnung des notariellen Immobilienkaufvertrages und ist im Normalfall spätestens 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung auf das Konto des Immobilienvermittlers zu überweisen.

Fallweise kann der CHARiTY-BONUS entweder als Spende, als Tipp-Provision oder als Sponsoren-Zuwendung ausgewiesen werden, nach Abstimmung mit dem Auftraggeber auch in Aufteilung auf mehrere Empfänger.


16. Tipp-Provision

Falls ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Vermittler und einem Auftraggeber aufgrund der Kontaktherstellung durch einen Dritten zustande kommt, zahlt die Dr. Gengenbach & Schlichtig GbR Immobilienvermittlung eine Tipp-Provision an diese dritte Person (nicht für den Fall, dass diese ein aktives oder passives Mitglied der Spendenorganisation ist).

Die Höhe der Tipp-Provision beträgt 10% unseres Netto-Gewinns, maximal je Vermittlungsprojekt EUR 5.000,-. Der Netto-Gewinn bemisst sich zu 85% der Netto-Provision. Bei einem Verkaufserlös von EUR 250.000,- oder darüber beträgt die Mindest-Tipp-Provision EUR 1.000,-.


17. Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung. Ansonsten verjähren gegenseitige Ansprüche nach 3 Jahren. 


18. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.



Stand gültig ab 16.04.2024.


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