Immobilien bei Scheidung
Eine Scheidung stellt immer eine massive Belastung für alle Beteiligten dar - sowohl psychisch als auch finanziell. Die Konsequenzen eines solchen Schrittes sind meist enorm - daher wird hier dringend empfohlen, sich Unterstützung bei entsprechenden Experten wie Rechtsanwälten mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht einzuholen.
Die meisten Ehen in Deutschland sind nach dem Prinzip der Zugewinngemeinschaft geschlossen worden, d.h. bei Scheidung müssen sich die Ehepartner über den sogenannten Zugewinnausgleich sowie den Versorgungsausgleich einig werden.
Versuchen Sie nach Möglichkeit immer, eine Einigung zu erzielen -
das spart Zeit, Energie und Nerven.
Zertifizierte Immobilienmakler unterstützen bei allen Fragestellungen rund um die Immobilie, von der Immobilienbewertung zu unterschiedlichen Stichtagen zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs, über Lösungsansätze zur Vermietung der Immobilie oder auch dem Verkauf. Hilfreich hierbei ist die Objektivität der Makler gegenüber beiden Parteien, was zur Lösungsfindung zwischen den beiden Scheidungsparteien meist unerlässlich ist.
Beim Verkauf zwischen den beiden Partnern sollte zudem darüber nachgedacht werden, diesen noch vor der rechtsgültigen Scheidung während des Trennungsjahres durchzuführen, spart sich in diesem Fall der erwerbende Partner die Grunderwerbsteuer auf den anderen Anteil (Bayern: 3,5% des Anteilwerts).
Beim Teilverkauf unter den Ehepartnern kann man ggf. Steuern sparen.
Ebenfalls wichtig ist die Klärung des Umgangs mit oftmals eingetragenen Grundpfandrechten auf der Immobilie - meist haben die Banken in ihren Kreditverträgen eine gegenseitige Haftungserklärung der beiden Ehepartner mit vereinbart - hier gilt es, gemeinsam mit der Bank Möglichkeiten zur Auflösung dieser gegenseitigen Verpflichtungen zu finden.
Die individuellen Rahmenbedingungen einer Scheidung sind sehr vielfältig und müssen immer Einzelfall-weise abgeklärt und erörtert werden - ziehen Sie dabei immer entsprechende Spezialisten zurate.
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