Erbbaurechts-Immobilien

Immobilien mit erbbaurecht (ehem. Erbpacht)

Wohnflächenberechnung einer Immobilie

Immobilien IM Erbbaurecht (ehem. Erbpacht)

Immobilien mit Erbbaurecht sorgen bei vielen Immobilieninteressenten noch immer für Unbehagen, kauft man doch eine Immobilie auf fremden Grund und ist  abhängig vom Erbbaurechtsgeber. Allerdings stellen diese Immobilien zunehmend eine echte Alternative dar, sich im immer teurer werdenden Münchner Umfeld überhaupt noch eine eigene Immobilie leisten zu können.


Erbbaurecht als Chance, bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen.


Beim Erbbaurecht (ehemals Erbpacht) erwirbt der Immobilienkäufer oder Bauherr das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Haus errichten und bewohnen zu dürfen - im Gegenzug erhält der Erbbaurechtsgeber (=Grundstückseigentümer) einen Erbbaurechtszins (meist 1,5-2% des Bodenwerts/ Jahr).

Oft sind die Gemeinden, Brauereien oder auch Kirchen Erbbaurechtsgeber.


Die Verträge laufen meist zwischen 80 und 100 Jahren, sind aber oftmals schon Jahrzehnte alt. Zudem unterscheiden Sie sich in der Ablöse, die der Grundstückseigentümer dem Gebäudeeigentümer beim Laufzeitende (=Heimfall) erstatten muss.


Ältere Verträge haben teilweise Klauseln, bei denen entweder keine Entschädigung gezahlt werden muss ("Nullanspruch"), oder im Gegenteil der Verkehrswert vollständig erstattet werden muss ("Vollablöse").

In den meisten aktuellen Verträgen werden jedoch 2/3 des Verkehrswerts beim Heimfall als Ausgleich fällig.


Das Erbbaurecht wird im Grundbuch in Abteilung II ausschließlich im ersten Rang eingetragen und kann mit veräußert oder vererbt werden.


In jedem Fall sollte man vor dem Kauf/ Verkauf einer Immobilie den Erbbaurechtsvertrag detailliert prüfen, da der Einfluss von Ablösevereinbarungen, Restlaufzeit, Erbbaurechtszinssatz und weitere vertragliche Rahmenbedingungen einen erheblichen Einfluss auf die Bewertung der Immobilie hat.


Der Erbbaurechts-Vertrag ist durch einen Experten genau zu prüfen.


Wir schätzen den Marktpreis von Immobilien mit Erbbaurecht in Anlehnung an das Münchener Modell ab - hierbei ergeben sich meist Abschläge gegenüber gleichen Immobilien ohne Erbbaurecht i.H.v. 20-30%.


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